In
diesem Lehrgang werden - anhand von Beispielen - alle wichtigen Notfallmaßnahmen
erarbeitet. Viele praktische Übungen machen Sie zu einem schlagkräftigen
Glied in der Rettungskette.
Nach den Bestimmungen der
Berufsgenossenschaften müssen 5 % der Versicherten in
Verwaltungsbetrieben und 10 % in Verarbeitungsbetrieben in Erster
Hilfe ausgebildet sein.
Der 8
Doppelstunden umfassende Lehrgang ist gültig für alle Ersthelfer
in Betrieben.
Die Teilnahmekosten werden auf Antrag von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Eine
schriftliche Anmeldung ist erforderlich.
Bitte senden Sie uns ein
ausgefülltes Formular unbedingt als Original zu. Kopien oder ein Fax werden
von Ihrer Berufsgenossenschaft nicht zur Abrechnung anerkannt. Wenn uns das
Original nicht vorliegt können wir keine Einladung an Sie versenden.
Ab 15 Personen
führen wir auch Kurse nach Vereinbarung in den Betrieben durch.