Wer
auf Dauer die Erste Hilfe beherrschen will, muss sich regelmäßig
fortbilden lassen.
In
diesem Lehrgang werden - anhand von Beispielen - alle wichtigen Notfallmaßnahmen
wiederholt und zusätzliche Kenntnisse vermittelt. Viele praktische Übungen machen Sie zu einem schlagkräftigen
Glied in der Rettungskette.
Nach den Bestimmungen der
Berufsgenossenschaften müssen 5 % der Versicherten in
Verwaltungsbetrieben und 10 % in Verarbeitungsbetrieben in Erster
Hilfe ausgebildet sein.
Das Erste-Hilfe-Training kann
zwei Jahre nach einem Erste-Hilfe-Grundlehrgang oder einem
Erste-Hilfe-Training absolviert werden.
Der
4 Doppelstunden umfassende Fortbildungs-Lehrgang ist gültig für alle
Ersthelfer
in Betrieben.
Die Teilnahmekosten werden auf Antrag von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Eine
schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Bitte senden Sie uns ein
ausgefülltes Formular unbedingt als Original zu. Kopien oder ein Fax werden
von Ihrer Berufsgenossenschaft nicht zur Abrechnung anerkannt. Wenn uns das
Original nicht vorliegt können wir keine Einladung an Sie versenden.
Ab
10 Personen
führen wir auch Kurse nach Vereinbarung in den Betrieben durch.